BMSVG – Betriebliche Selbständigenvorsorge

Seit 1. Jänner 2008 besteht gemäß dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) für Notare/Notarinnen, Notariatssubstitut/inn/en und Notarpartner/innen mit ausschließlich selbständigen Einkünften (kurz: Anwartschaftsberechtigte) die Möglichkeit, durch Abschluss eines Beitrittsvertrages und durch monatliche Beitragsleistung an eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV-K) steuerbegünstigt eine private Zukunftsvorsorge aufzubauen.

Was haben Sie zu tun?

Wenn Sie einen Beitrittsvertrag mit einer BV-K abschließen wollen, wenden Sie sich zunächst direkt an die Kasse Ihrer Wahl; 
nach erfolgtem Beitritt wird diese die Versorgungsanstalt darüber informieren; danach wird wiederum die Versorgungsanstalt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. 

Beiträge sind nach erfolgter Vorschreibung an die Versorgungsanstalt zu leisten.