Datenschutz in der VAN

Die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates (VAN) basiert auf Rechtsgrundlagen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen aus der Versorgung erbringen zu können (siehe NVG 2020, ASVG etc.).

Ihre personenbezogenen Daten werden nur zu den gesetzlich vorgegebenen Zwecken bzw. zur Bearbeitung der von Ihnen beauftragten Anfragen verarbeitet. Weiters werden Ihre personenbezogenen Daten nur solange gespeichert, wie es für die Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlich bzw. im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen notwendig ist.

Ihre Daten werden nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Dritte, wie z.B. andere Sozialversicherungsträger, Behörden, Interessensvertretungen, Gerichte usw. weitergegeben.

Alle Anfragen bezüglich Datenschutz können Sie gerne an die VAN oder an unseren Datenschutzbeauftragten senden.

Personenbezogene Daten, die der VAN bekannt werden, sind streng vertraulich und unter Anwendung der DSGVO/DSG2018 zu behandeln.

Eine Übersicht der verarbeiteten Daten kann dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten der VAN (gem. Art. 30 DSGVO) entnommen werden.

Betroffenenrechte

In Bezug auf die bei der VAN verarbeiteten personenbezogenen Daten haben Sie als betroffene Person grundsätzlich das Recht auf:

  • Auskunft,
  • Berichtigung,
  • Löschung,
  • Einschränkung sowie
  • Widerspruch.

Bitte beachten Sie, dass die VAN als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 3 NVG 2020) Ihre personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlich übertragener Aufgaben im öffentlichen Interesse verarbeitet. 

Das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten besteht daher nur insoweit, als nicht andere gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Löschungen vor Ablauf der in § 16 SV-DSV bezeichneten Aufbewahrungsfristen sind unzulässig. Das Recht auf Widerspruch und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht (Art. 18 Abs 2 DSGVO). 

Sind Sie der Meinung, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, so können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben (§ 24 DSG).


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