Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates


Die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates (VAN) ist verlässlicher Ansprechpartner für Notarinnen und Notare sowie für Notariatskandidatinnen und -kandidaten in allen Angelegenheiten der Vorsorge für die Fälle des Alters, der Berufsunfähigkeit und des Todes. Rechtsgrundlage hierfür ist das Notarversorgungsgesetz (NVG 2020). Die VAN ist mit 1. Jänner 2020 Rechtsnachfolgerin der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates.


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Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG; BGBl I 100/2018) wurde die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 errichtet. Alle Rechte und Verbindlichkeiten der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates gingen mit 1. Jänner 2020 auf die Versorgungsanstalt über. Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 trat das Notarversicherungsgesetz 1972 außer Kraft und wurde mit Wirkung ab 1. Jänner 2020 durch das Notarversorgungsgesetz (NVG 2020) ersetzt. Rechte, Anwartschaften und Pflichten der Versicherten, Angehörigen, Hinterbliebenen und Zahlungsempfänger/innen nach dem Notarversicherungsgesetz 1972 gegenüber der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates bestehen ab dem 1. Jänner 2020 gegenüber der Versorgungsanstalt. Auf die vor dem 1. Jänner 2020 von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates zuerkannten Leistungen sind die Bestimmungen des Notarversorgungsgesetzes anzuwenden.


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